A&W

Schulungen

Werte Schützenfreunde,

wir wollen euch auf zwei Lehrgänge für die Waffensachkunde im März hinweisen.
Angehängt sind die Angebote von Hergensweiler und von Friedrichshafen.

Die Waffensachkunde nach §7 WaffG  ist eine Voraussetzung für das Erlangen einer Waffenbesitzkarte.
Die Waffenbesitzkarte ist wiederum Voraussetzung für den Erwerb und Besitz von erlaubnispflichtigen Waffen.
Wer also mit dem Gedanken spielt, eine Waffe leihen, erwerben oder erben zu wollen, kommt nicht um die Sachkunde herum.
Einmal erlangt, ist diese i.d.R. unbegrenzt gültig.

Der Vorstand

Sachkundelehrgänge